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Quellenpolitik

Eine erreichbare Quelle ist nur dann nützlich, wenn sie die konkrete Aussage tatsächlich trägt.

Recht und Aufsicht

Wir verlinken Gesetze über Gesetze im Internet und europäische Rechtsakte über EUR-Lex. Behördeninformationen, besonders von BaFin und Datenschutzaufsichten, erläutern Verfahren, ersetzen aber nicht den Wortlaut des Gesetzes.

Daten

Statistiken der Deutschen Bundesbank werden mit Beobachtungszeitraum, Segment und Abrufstand beschrieben. Eine Durchschnittsreihe wird nicht als verfügbares Angebot oder Prognose verwendet.

Prüfstand

Jede Fachseite zeigt ihr Aktualisierungsdatum. Bei substantiellen Änderungen werden Aussage und Quelle gemeinsam neu geprüft. Fehlerhinweise prüfen wir gegen die stärkste verfügbare Primärquelle.