Quellenpolitik
Eine erreichbare Quelle ist nur dann nützlich, wenn sie die konkrete Aussage tatsächlich trägt.
Recht und Aufsicht
Wir verlinken Gesetze über Gesetze im Internet und europäische Rechtsakte über EUR-Lex. Behördeninformationen, besonders von BaFin und Datenschutzaufsichten, erläutern Verfahren, ersetzen aber nicht den Wortlaut des Gesetzes.
Daten
Statistiken der Deutschen Bundesbank werden mit Beobachtungszeitraum, Segment und Abrufstand beschrieben. Eine Durchschnittsreihe wird nicht als verfügbares Angebot oder Prognose verwendet.
Prüfstand
Jede Fachseite zeigt ihr Aktualisierungsdatum. Bei substantiellen Änderungen werden Aussage und Quelle gemeinsam neu geprüft. Fehlerhinweise prüfen wir gegen die stärkste verfügbare Primärquelle.