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Antrag und Unterlagen

Eine Haushaltsrechnung für den Kreditantrag erstellen

Eine Haushaltsrechnung beschreibt einen dokumentierten Zeitraum. Sie ist keine Annahmeformel und ersetzt weder Reservenplanung noch Kreditwürdigkeitsprüfung.

Veröffentlicht und fachlich geprüft: 20. September 2026

Bezugszeitraum zuerst festlegen

Einnahmen und Ausgaben werden für denselben Zeitraum erfasst. Monatliche Fixkosten sind direkt zuzuordnen; jährliche oder vierteljährliche Zahlungen werden mit offengelegter Rechnung auf einen Monat umgelegt. Ein ungewöhnlich günstiger Monat ist keine belastbare Grundlage. Die Kategorien sollten zu den vorhandenen Belegen passen: Wohnen, Energie, Versicherungen, Mobilität, Unterhalt, bestehende Kredite und regelmäßig notwendige Lebenshaltung. Beträge werden nicht reduziert, nur damit rechnerisch eine gewünschte Rate übrig bleibt. Das Ergebnis ist eine eigene Bestandsaufnahme und keine Vorgabe des Darlehensgebers.

Beleggrundlage: § 505a BGB – Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehen · § 505b BGB – Informationsgrundlage der Prüfung

Bestehende Verpflichtungen vollständig erfassen

Raten, Leasing, Unterhalt, Bürgschaften mit aktueller Belastung und andere wiederkehrende Pflichten werden getrennt aufgeführt. Kreditkartenrahmen oder Dispositionsmöglichkeiten sind nicht automatisch Einkommen. Bei einer gemeinsamen Haushaltsführung ist kenntlich zu machen, welche Zahlung tatsächlich von wem getragen wird; fremdes Einkommen wird nicht ohne rechtliche und tatsächliche Grundlage zugerechnet. § 505a BGB verlangt vor dem Abschluss eines Verbraucherdarlehens eine Kreditwürdigkeitsprüfung. Welche internen Pauschalen oder Sicherheitsmargen ein Institut ansetzt, lässt sich aus der privaten Haushaltsrechnung nicht ableiten. Deshalb wird kein angeblich allgemeiner Grenzwert veröffentlicht.

Beleggrundlage: § 505a BGB – Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehen

Unregelmäßige Kosten nicht ausblenden

Reparaturen, Nachzahlungen, Selbstbeteiligungen oder saisonale Kosten treten nicht jeden Monat auf, beeinflussen aber die Tragfähigkeit. Eine Rückschau über mehrere Monate hilft, solche Positionen sichtbar zu machen. Eine Reserve wird als eigene Annahme bezeichnet und nicht als gesetzlich vorgeschriebener Betrag ausgegeben. Ändert sich der Haushalt absehbar, etwa durch Umzug oder Ende einer Leistung, entstehen mindestens zwei Szenarien mit Datum. Diese Szenarien sind Entscheidungshilfen, keine Prognosen über eine Bankentscheidung. Bei bereits angespannten Zahlungen kann eine anerkannte Schuldnerberatung sinnvoller sein als ein weiterer Kreditantrag.

Beleggrundlage: § 505a BGB – Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehen · § 505b BGB – Informationsgrundlage der Prüfung

Rechnung und Institutsprüfung auseinanderhalten

Die Bank darf die übermittelten Informationen prüfen und gegebenenfalls weitere Angaben oder Auskünfte heranziehen. § 505b BGB beschreibt hierfür den Informationsrahmen. Eine selbst errechnete freie Summe wird daher nicht als sicher tragbare Rate oder erwartete Genehmigungsgrenze bezeichnet. Vor dem Antrag werden Rechenweg, Datenstand und unsichere Positionen markiert. Nach einer Rückfrage bleibt die ursprüngliche Fassung erhalten; eine neue Version nennt den Änderungsgrund. So kann nachvollzogen werden, ob ein Fehler korrigiert oder eine Annahme verändert wurde. HD Kredit berechnet keine persönliche Rate und nimmt keine Haushaltsdaten entgegen.

Beleggrundlage: § 505b BGB – Informationsgrundlage der Prüfung

Ergebnis mit Belastungsszenarien lesen

Zusätzlich zur normalen Monatsübersicht kann geprüft werden, wie sich ein belegbarer Kostenanstieg oder der Wegfall einer unsicheren Einnahme auswirkt. Die verwendeten Beträge und der Zeitraum werden sichtbar genannt. Ein Szenario ist keine Vorhersage und kein Grund, wahrscheinliche Einnahmen doppelt zu zählen. Zeigt bereits eine moderate Änderung eine dauerhafte Lücke, sollte der Finanzierungsplan neu bewertet werden. Diese Erkenntnis ist wichtiger als eine rechnerisch gerade noch positive Momentaufnahme und bleibt unabhängig von einer möglichen Bankentscheidung.

Beleggrundlage: § 505a BGB – Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehen

Quellen und Prüfstand

  1. § 505a BGB – Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehen — Bundesministerium der Justiz, geprüft am 20. September 2026.
  2. § 505b BGB – Informationsgrundlage der Prüfung — Bundesministerium der Justiz, geprüft am 20. September 2026.

Gesetze werden in ihrer amtlichen Fassung verlinkt. Diese allgemeine Einordnung ersetzt keine Prüfung eines Vertrags oder eine persönliche Rechts- oder Finanzberatung.

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