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Bonität und SCHUFA

Prüfen Sie, welche Daten verwendet werden, woher sie stammen und welche Rechte bei Fehlern bestehen.

Der Lernpfad in acht Schritten

  1. 01Kreditwürdigkeitsprüfung verstehenVor einem Verbraucherdarlehen muss der Kreditgeber die Kreditwürdigkeit prüfen. Verfahren und Ergebnis bleiben instituts- und fallbezogen.
  2. 02SCHUFA-Datenkopie nach Art. 15 DSGVOArt. 15 DSGVO gibt Betroffenen ein Auskunftsrecht. Die Datenkopie dient der Kontrolle gespeicherter Angaben, nicht als Annahmezertifikat.
  3. 03SCHUFA-Score sachlich einordnenEin Score verdichtet statistische Informationen für einen bestimmten Zweck. Er ist keine persönliche Kreditentscheidung und keine Charakterbewertung.
  4. 04Unrichtige SCHUFA-Daten berichtigen lassenArt. 16 DSGVO gibt ein Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten. Erforderlich ist eine präzise, belegte Beanstandung.
  5. 05Automatisierte Kreditentscheidungen und Art. 22 DSGVOArt. 22 DSGVO schützt unter Voraussetzungen vor ausschließlich automatisierten Entscheidungen mit erheblicher Wirkung. Nicht jeder Score löst die Norm allein aus.
  6. 06Konditionsanfrage und Kreditanfrage unterscheidenBegriffe für Anfragen werden im Markt unterschiedlich eingesetzt. Entscheidend ist, was tatsächlich an welche Auskunftei übermittelt wird.
  7. 07Datenschutz bei einer KreditanfrageEine Kreditanfrage verarbeitet besonders aussagekräftige Finanzdaten. Verantwortliche, Zwecke, Empfänger und Rechtsgrundlagen müssen transparent sein.
  8. 08Eine Kreditablehnung sachlich einordnenEine Ablehnung ist die Entscheidung zu einem konkreten Antrag. Sie ist weder eine allgemeine Zukunftsprognose noch ein Beweis für einen einzelnen Datenfehler.

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