Bonität und SCHUFA
Prüfen Sie, welche Daten verwendet werden, woher sie stammen und welche Rechte bei Fehlern bestehen.
Der Lernpfad in acht Schritten
- 01Kreditwürdigkeitsprüfung verstehenVor einem Verbraucherdarlehen muss der Kreditgeber die Kreditwürdigkeit prüfen. Verfahren und Ergebnis bleiben instituts- und fallbezogen.
- 02SCHUFA-Datenkopie nach Art. 15 DSGVOArt. 15 DSGVO gibt Betroffenen ein Auskunftsrecht. Die Datenkopie dient der Kontrolle gespeicherter Angaben, nicht als Annahmezertifikat.
- 03SCHUFA-Score sachlich einordnenEin Score verdichtet statistische Informationen für einen bestimmten Zweck. Er ist keine persönliche Kreditentscheidung und keine Charakterbewertung.
- 04Unrichtige SCHUFA-Daten berichtigen lassenArt. 16 DSGVO gibt ein Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten. Erforderlich ist eine präzise, belegte Beanstandung.
- 05Automatisierte Kreditentscheidungen und Art. 22 DSGVOArt. 22 DSGVO schützt unter Voraussetzungen vor ausschließlich automatisierten Entscheidungen mit erheblicher Wirkung. Nicht jeder Score löst die Norm allein aus.
- 06Konditionsanfrage und Kreditanfrage unterscheidenBegriffe für Anfragen werden im Markt unterschiedlich eingesetzt. Entscheidend ist, was tatsächlich an welche Auskunftei übermittelt wird.
- 07Datenschutz bei einer KreditanfrageEine Kreditanfrage verarbeitet besonders aussagekräftige Finanzdaten. Verantwortliche, Zwecke, Empfänger und Rechtsgrundlagen müssen transparent sein.
- 08Eine Kreditablehnung sachlich einordnenEine Ablehnung ist die Entscheidung zu einem konkreten Antrag. Sie ist weder eine allgemeine Zukunftsprognose noch ein Beweis für einen einzelnen Datenfehler.